Wertpapiere
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, zum Beispiel eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, festschreibt.
Wertpapiere können z.B. in folgenden Formen vorliegen:
Aktie
Eine Aktie ist nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG):
ein Bruchteil des Grundkapitals (§§ 1 Abs. 2, 29 AktG)
der Inbegriff der Rechte und Pflichten derjenigen, welche ihre Einlagen auf die Aktie im Sinne von Nr. 1 geleistet haben (Aktionär) gegenüber der Gesellschaft (etwa §§ 11, 12, 64 AktG, vergleichbar mit dem Geschäftsanteil an einer GmbH)
ein Wertpapier, welches den Anteil an einer Gesellschaft (auch Anteilsschein) verbrieft.
In Deutschland werden diese Gesellschaften, die ihr Grundkapital in Aktien zerlegen und diesen Anteil verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) bezeichnet.
Verzinsliches Wertpapier
Verzinsliches Wertpapier ist der Sammelbegriff für alle Formen von zinsbringenden Wertpapieren (wie z.B.: Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture für unbesicherte Forderungen), die in der Regel zur langfristigen Kreditfinanzierung dienen.
Zertifikat
Ein Zertifikat ist ein Wertpapier, das eine Zweitverbriefung eines Basiswertes oder -papiers darstellt. Es zählt zu den Derivaten und den strukturierten Finanzprodukten. Erstmals wurde 1989 ein Zertifikat von einer Bank emittiert und an der Börse gehandelt. Zertifikate sind klassische Retail-Produkte vorwiegend für Privatkunden; sie werden im Gegensatz zu Fonds vorwiegend direkt vertrieben.
Wandelanleihe
Eine Wandelanleihe (auch Wandelschuldverschreibung, Wandelobligation engl. convertible bond) ist ein von einer Anteilsgesellschaft ausgegebenes und in der Regel mit einem Nominalzins ausgestattetes Verzinsliches Wertpapier, das dem Inhaber das Recht einräumt, es während einer Wandlungsfrist zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien einzutauschen.